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BGH, 30.05.1956 - 1 StR 128/56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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- BGH, 06.05.1954 - 3 StR 162/54
Auszug aus BGH, 30.05.1956 - 1 StR 128/56
Unter den besonderen Umständen des Falles ist es aus Rechtsgründen ebenso nicht zu beanstanden, wenn das Landgericht die Vollstreckung der Strafe auch unter dem Gesichtspunkt der Sühne sowie der allgemeinen Abschreckung als erforderlich bezeichnet, weil "das allgemeine Rechtsempfinden der Öffentlichkeit wenig Verständnis dafür haben dürfte, wenn der Angeklagte ohne jede Strafverbüßung davonkommen sollte" (u.a. BGHSt 6, 125). - BGH, 12.05.1955 - 4 StR 115/55
Auszug aus BGH, 30.05.1956 - 1 StR 128/56
Wie die Hervorhebung des straffreien Vorlebens des Angeklagten und der Hinweis auf die Entscheidung BGH NJW 1955, 996 Nr. 15 in den Urteilsgründen zeigen, hat das Landgericht bei der Prüfung der Strafaussetzung zur Bewährung auch die Persönlichkeit des Angeklagten nicht außer acht gelassen. - BGH, 03.02.1955 - 1 StR 377/54
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Auszug aus BGH, 30.05.1956 - 1 StR 128/56
Im übrigen kommt der Beurkundung von Aussagen in der Sitzungsniederschrift nicht die unbedingte Beweiskraft des § 274 StPO zu (RGSt 58, 378 f; BGH 1 StR 377/54 vom 3. Februar 1955). - RG, 18.11.1924 - I 856/24
Inwiefern darf das Berufungsgericht den Antrag des Verteidigers auf wiederholte …
Auszug aus BGH, 30.05.1956 - 1 StR 128/56
Im übrigen kommt der Beurkundung von Aussagen in der Sitzungsniederschrift nicht die unbedingte Beweiskraft des § 274 StPO zu (RGSt 58, 378 f; BGH 1 StR 377/54 vom 3. Februar 1955).